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Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Welche Kosten für Gutachten und Kostenvoranschläge entstehen – und wer zahlt wann was.

Unfallgutachten: In der Regel kostenlos für Sie

Hatten Sie einen unverschuldeten Unfall, trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten – zusammen mit weiteren Positionen wie Abschleppkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Für Sie entstehen in diesem Fall keine Kosten.

Die Bagatellgrenze

Liegt der Schaden nur knapp über der Bagatellgrenze (häufig genannt: bis etwa 750–1.000 €), verlangen manche Versicherungen statt eines vollständigen Gutachtens nur einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Welcher Weg in Ihrem Fall angemessen ist, klären wir gemeinsam – so vermeiden Sie unnötige Kosten.

Kosten für Wertgutachten

Ein Wertgutachten – etwa für Kauf, Verkauf, Versicherung oder Erbschaft – tragen Sie in der Regel selbst. Der Preis richtet sich nach Aufwand: Fahrzeugtyp, Zustand, Dokumentation und Marktrecherche. Wir nennen Ihnen vorab ein transparentes Festpreis-Angebot, damit es keine Überraschungen gibt.

Kosten für Kostenvoranschlag

Müssen Sie eine Reparatur selbst bezahlen, reicht oft ein Kostenvoranschlag. Dieser ist günstiger als ein vollständiges Gutachten, erfasst aber keine Positionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall.

Unklar, was auf Sie zukommt?

Senden Sie uns Fotos vom Schaden oder schildern Sie Ihren Anfall. Wir sagen Ihnen ehrlich, welche Form der Begutachtung sinnvoll ist und welche Kosten zu erwarten sind – kostenlos und unverbindlich per Erstberatung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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