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Totalschaden: Wiederbeschaffungs- und Restwert

Was ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet und wie abgerechnet wird.

Technischer und wirtschaftlicher Totalschaden

Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn eine Reparatur nicht möglich ist. Ein wirtschaftlicher Totalschaden, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.

Die 130-%-Regel

Liegen die Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts, dürfen Sie das Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem reparieren lassen – etwa wenn die Reparatur fachgerecht erfolgt und Sie das Fahrzeug weiter nutzen.

Abrechnung

Erstattet wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Beide Werte ermittelt der Sachverständige im Gutachten.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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