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Häufige Fragen zum Kfz-Gutachten

Hier finden Sie ausführliche Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Unfall, Kosten und Ablauf.

Nach dem Unfall

Was sollte ich direkt nach einem Unfall tun?

Sichern Sie die Unfallstelle ab, kümmern Sie sich um Verletzte und rufen Sie immer die Polizei.

Notieren Sie Namen, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners und machen Sie Fotos vom Unfallort und den Schäden. Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis.

Wann sollte ich einen Gutachter beauftragen?

Möglichst früh – am besten, bevor das Fahrzeug repariert wird. Nur so lassen sich Schäden vollständig und nachvollziehbar dokumentieren.

Muss ich die Versicherung des Unfallgegners zuerst informieren?

Sie sollten den Schaden zeitnah melden. Einen Gutachter Ihrer Wahl dürfen Sie bei einem unverschuldeten Unfall trotzdem selbst beauftragen – Sie müssen nicht auf einen Gutachter der Versicherung warten.

Kann ich mit einem beschädigten Fahrzeug noch fahren?

Nur, wenn es verkehrssicher ist. Bei beschädigter Beleuchtung, Lenkung, Bremsen oder Reifen sollten Sie nicht weiterfahren. Im Zweifel sprechen Sie uns an – wir können das Fahrzeug vor Ort besichtigen.

Gutachterwahl & Rechte

Darf ich meinen Gutachter selbst auswählen?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.

Im Kaskofall können Sie eine schriftliche Anfrage bei Ihrer Versicherung stellen, um die Freigabe einzuholen, sich an einen unabhängigen Gutachter zu wenden.

Warum sollte ich keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen?

Ein von der gegnerischen Versicherung beauftragter Gutachter arbeitet in deren Auftrag. Ein unabhängiger Sachverständiger dokumentiert den Schaden ausschließlich in Ihrem Interesse.

Was ist bei einem Teilschuld-Unfall?

Tragen Sie eine Mitschuld, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten in der Regel nur anteilig entsprechend der Haftungsquote. Wir besprechen Ihren Fall gern vorab.

Kosten

Wer trägt die Kosten für das Gutachten?

Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, übernimmt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten, die Gutachterkosten und Sonderkosten.

Ihr Vorteil: Sie lehnen sich zurück, wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung und Sie haben null Kostenrisiko.

Was ist die Bagatellgrenze?

Bei sehr kleinen Schäden (häufig genannt werden etwa 750–1.000 €) kann die Versicherung statt eines Gutachtens einen Kostenvoranschlag für ausreichend halten. Wir sagen Ihnen ehrlich, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Was kostet ein Wertgutachten oder Kostenvoranschlag?

Diese Leistungen beauftragen Sie selbst, daher tragen Sie die Kosten. Den Preis nennen wir Ihnen vorab, nachdem wir Fahrzeug und Anlass kurz besprochen haben.

Welche Ansprüche kann ich neben der Reparatur geltend machen?

Je nach Fall zum Beispiel Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Abschleppkosten und eine Unkostenpauschale. Das Gutachten bildet dafür die Grundlage.

Ablauf & Besichtigung

Kann mein Fahrzeug vor Ort besichtigt werden?

Ja. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, an die Arbeit oder in die Werkstatt – in Rastatt, Baden-Baden, Karlsruhe und Umgebung.

Wie lange dauert die Besichtigung?

Meist 30 bis 60 Minuten, abhängig vom Schadenumfang.

Wann erhalte ich das fertige Gutachten?

In der Regel innerhalb weniger Werktage nach der Besichtigung. Bei dringenden Fällen sprechen Sie uns bitte direkt an.

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?

Wir benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil I, Angaben zum Unfall und zur gegnerischen Versicherung sowie vorhandene Fotos und Unterlagen. Was im Einzelfall erforderlich ist, besprechen wir mit Ihnen.

Wie erreiche ich Sie?

Täglich von 7:00 bis 22:00 Uhr telefonisch unter 0151 68499663, per WhatsApp oder über das Anfrageformular auf der Startseite.

Gutachtenarten

Gutachten oder Kostenvoranschlag – was brauche ich?

Ein Gutachten dokumentiert Schaden, Reparaturkosten, Wertminderung und Wiederbeschaffungswert umfassend. Ein Kostenvoranschlag nennt nur die voraussichtlichen Reparaturkosten und eignet sich vor allem für kleine Schäden.

Wann lohnt sich ein Wertgutachten?

Zum Beispiel vor Kauf oder Verkauf, für Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge, bei Erbschaft, Scheidung oder für die Versicherungseinstufung.

Begutachten Sie auch Motorräder und E-Fahrzeuge?

Ja, neben PKW auch Motorräder, Transporter, LKW sowie Elektro- und Hybridfahrzeuge. Mehr dazu finden Sie in unserem Wissensbereich.

Ihre Frage war nicht dabei? Sprechen Sie uns direkt an.

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