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H-Kennzeichen-Gutachten: Voraussetzungen und Ablauf

Was ein Oldtimer für das H-Kennzeichen erfüllen muss, wer das Gutachten nach § 23 StVZO erstellt und warum zusätzlich ein Wertgutachten sinnvoll ist.

Was ist das H-Kennzeichen?

Das H-Kennzeichen kennzeichnet Fahrzeuge als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“. Es bringt in der Regel eine pauschale, meist günstigere Kfz-Steuer mit sich und erlaubt die Einfahrt in Umweltzonen ohne Plakette.

Die Voraussetzungen

Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sein, weitgehend dem Originalzustand entsprechen und sich in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand befinden. Zeitgenössische Umbauten können zulässig sein, moderne Veränderungen oft nicht.

Wer das Oldtimergutachten nach § 23 StVZO erstellt

Das Gutachten für die Einstufung als Oldtimer erstellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur einer Prüforganisation, meist in Verbindung mit der Hauptuntersuchung. Mit diesem Gutachten beantragen Sie das H-Kennzeichen bei der Zulassungsstelle.

Warum zusätzlich ein Wertgutachten?

Das Gutachten nach § 23 StVZO sagt nichts über den Wert Ihres Fahrzeugs aus. Für eine Oldtimer-Versicherung mit vereinbartem Wert, für Kauf, Verkauf oder nach einem Schaden brauchen Sie ein Wertgutachten. Dieses erstellen wir für Sie – mit Blick auf Zustand, Originalität, Historie und Marktlage.

Gut vorbereitet

Halten Sie Fahrzeugpapiere, Belege über Restaurierungen und Wartungen sowie vorhandene Fotos bereit. Je vollständiger die Historie dokumentiert ist, desto nachvollziehbarer wird die Bewertung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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